Das wichtige Rechtsgut der Unschuldsvermutung besteht also nicht im Arbeitsrecht, wie wir gerade sehen (wobei in dieser speziellen Sache die Berichterstattung leider wenig konsistent ist.).
Es ist tatsächlich so, daß ein Arbeitgeber kann das Vertrauensverhältnis einseitig für zerrüttet erklären kann, ohne ein Vergehen tatsächlich beweisen zu können. Es reicht ein starker Verdacht. Weiterlesen
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Provider zu Hilfssheriffs verpflichtet?
Nachdem YouTube in einer Musik-Sache schon “alle Logfiles” rausrücken muß, scheint die EU in Richtung “Zwangssperrung” zu schießen.
Das gefällt Bettina Winsemann so etwas von gar nicht, daß sie begründete Bedenken anmeldet und (an anderer Stelle) sogar ganz furchtbar giftig wird…
NACHTRAG: Nun rudert man wieder munter zurück, was Frau Winsemann nur mit Sarkasmus quittieren kann. In der Tat scheint die Qualität der Entscheidungsfindung so hoch, daß sie aus dem Hause Zypries sein könnte…
Die USA-Praxis mit Beweisen ist ohnehin “lustig”, und man darf abwarten, wann die Musik- und Filmindustrie das auf Europa übertragen lassen wollen wird. Denn da heißt es: “Ich sage, daß Du was böses gemacht hast. Nun gib mir alles, was Du hast, damit ich meine Anklage fertigmachen kann.”
Das ist kein Witz. In der YouTube-Sache gab es noch keine Anklage, sondern nur eine bloße Behauptung seitens der Rechteinhaber. Starkes Stück, oder?
Ein Gutes hat die Sache mit Google-Youtube auch: Wir müssen endlich wieder lernen, wieviele Daten wir durch unsere Netz-Nutzung offenbaren, und wem wir sie offenbaren.
Google und Youtube beispielsweise scheinen Daten zu sammeln, die sie gar nicht brauchen, und das in bedenklicher Menge.
Richter mit Herz und IT-Sachverstand
Wow, es gibt sie, und sie werden häufiger. Das macht Mut!
Lebensnähe ist leider noch nicht imemr gegeben. Also Obacht!
Der Computer ist ein “gefährlicher Gegenstand”
Gefährliche Gegenstände sind heikel. Man darf sie z.B. Minderjährigen nicht einfach so überlassen. Sonst macht man sich haft- oder gar strafbar.
Wenn nun das Landgericht München I feststellt, daß ein Computer ein solcher “gefährlicher Gegenstand” ist, gefährlich in dem verhandelten Fall offenbar für Rechteinhaber bestimmter Fotos, dann hat das weitreichende Folgen für die familiäre Praxis.
Mitarbeiter verklagen als Profitcenter
Eine Szene aus einer Bäckerei/Supermarkt, angeblich so geschehen. Jedenfalls 100% plausibel.
Eine Verkäuferin tut das, was viele tun, dummerweise ohne vorher zu fragen: Sie nimmt nach Geschäftsschluß unverkäufliche Reste mit nach Hause.
Der Vorgesetzte sieht das, ruft seinen Anwalt an und hält sie fest. Nach nur 10 Minuten ist der Anwalt vor Ort und setzt die völlig verunsicherte Verkäuferin unter Druck – “bearbeitet” sie – bis sie eine Abmahnung unterschreibt, welche sie 5000 EUR kostet und den Job. Ihr versprochener Vorteil ist der “großzügige” Verzicht auf Strafverfolgung.
Bei dieser Geschichte beunruhigt einiges.
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Echte Helden
Jugendschutz – Mal anders
Die meisten sind sich einig, daß nicht alles für Kinder und Jugendliche je nach Entwicklungsstand gut ist, und daß dafür gesetzliche Regelungen helfen.
Die eigentliche Frage stellt sich dabei nach einer sach- und fachgerechten Umsetzung dieses Willens in Gesetze. Für einen Rechtsstaat eher peinlich ist dabei Willkür, oder Gesetze, die so wachsweich sind, daß die Gerichte zum Gesetzgeber werden, indem sie das Gesetz auslegen, wie es ihnen paßt.
So ist das mit der Gewaltenteilung und den Checks and Balances ja eher nicht gedacht.
Die aktuelle Jugendschutznovelle atmet nun den Odem der Pfuscherei, den so manches Produkt aus dem regierigen Justizressort in den letzten Jahren auszeichnet.
Prominent ist dabei der Indizierungspassus, der Werke mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”
Es geht um Stoibers “Killerspiele”, ein Wort, das in sich so dumm ist, daß es weh tut.
Super. Findet sich jemand, der das sach- und fachgerecht so umsetzt, daß der Schutz wirkt, ohne daß Gesinnungswillkür dabei rauskommt? Schwer zu glauben, daß das geht, wenn man – als willkürliches Beispiel gewählt – die Indizierung der “Ökologie des Mordes” in Erinnerung hat.
EDIT: Nicht mal der Bundesrat fand das problematisch. Na sowas.
So bekommt das parlamentarische Prinzip der “Stimm-Abgabe” eine neue Dimension.
Die jüngsten Gesetze zur Verbandelung von Geheimdienst und Polizei (BKA-Novelle), zu biometrischen Ausweisen, Fingerabdrucknahme aller Bürger, Kriegsführung sind aber bestimmt handwerklich einwandfrei und da kann nichts schiefgehen. Ganz bestimmt.
Neues aus Schilda: Kein Kuchen zu Pfingsten
jedenfalls normalerweise nicht zum Mitnehmen. Ob nur zu Pfingsten, weiß ich nicht, denn ich habe schon so lange nicht mehr sonntags Kuchen gekauft.
Allerdings habe ich schon gehört, daß man den Muttertag verlegen wollte, weil man Angste gehabt hätte, nix verkaufen zu dürfen. Also gab es doch am Pfingstsonntag Blumen und Kuchen
Pfingsten als besonderer Schontag? Staatlicher Urlaub sozusagen? Oder wird nun das Ladenöffnungsgesetz gegen Kuchen gewendet?